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Hallo Niedersachsen
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Grundsteuer für Niedersachsen

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet. Diese neue Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Gemeinden setzen die Grundsteuer anschließend unter Einbeziehung des selbst festgelegten Hebesatzes fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Warum bekommen Sie dieses Schreiben?
Sie waren am relevanten Stichtag 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer des unten genannten Grundstücks

Aktenzeichen 12 345 6789 000 123 1
Lage Teststadt
Teststraße 1

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Sie gesetzlich verpflichtet (Allgemeinverfügung des Landesamts für Steuern Niedersachsen vom 21. März 2022), die Grundsteuererklärung elektronisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.

In drei Schritten zur fertigen Erklärung. Ohne Behördendeutsch, Steuerkenntnisse & Elster.

2022 ist die Grundsteuererklärung für alle Eigentümer Pflicht. Erledigen Sie Ihre Grundsteuererklärung schnell, stressfrei und in verständlicher Sprache.

Wir führen Sie Schritt für Schritt, geben Hilfestellungen und tragen viele Informationen automatisch für Sie vor. Ohne unübersichtliche Papierformulare.

Und dann sind Sie schon fertig: Mit nur einem Klick übermitteln Sie die fertige Erklärung elektronisch ans Finanzamt. Einfacher geht es nicht.


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Flurstück & Wohnfläche

Wir ermitteln automatisch Ihr Flurstück und belegen viele Daten für Sie vor.

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Persönliche Daten

Nur wenige Angaben aus dem Schreiben vom Finanzamt übernehmen.

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Direkt loslegen: Ohne App-Download und voll digital. Direkt im Browser Ihre Erklärung ausfüllen.

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Datenprüfung

Eine sichere Nummer: Wir prüfen vor dem Versand an das Finanzamt die Daten auf Logik und Vollständigkeit.

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In Deutschland entwickelt. In Deutschland gehostet. Verschlüsselter Datenverkehr und DSGVO-konform.

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“Sie waren meine Rettung, vielen Dank. In kurzer Zeit konnte ich die Grundsteuererklärung ausfüllen und versenden lassen.”

Peter K.
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Bei uns erleben Sie keine bösen Überraschungen - erhalten Sie die Grundsteuererklärung garantiert zum Festpreis.

Um 12Grundsteuer.de nutzen zu können, muss sich die Immobilie im Eigentum einer der folgenden Personen befinden:

  • Ihnen als Privatperson
  • Ihnen und Ihrem Ehepartner bzw. eingetr. Lebenspartner
  • Besonderheit Eigentumswohnung: Die Wohnung ist im Besitz der genannten Personen. Das Grundstück kann auch anderen Personen anteilig gehören.
  • Unternehmen (GbR, GmbH, etc.) sind nicht möglich

Um einen einfachen Ablauf zu gewährleisten, wurden folgende Fälle über 12Grundsteuer.de ausgeschlossen:

  • Grundstücke größer als 10.000 qm
  • Grundstücke, die mehr als ein Flurstück umfassen
  • Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Erbengemeinschaft und Erbbaurecht

Ohne Risiko die Erklärung selbst erstellen und erst nach Abgabe an das Finanzamt zahlen. So können Sie sich davon überzeugen, wie einfach es ist: Hier klicken & Grundsteuererklärung starten

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  • Ein Flurstück pro Grundstück (nur Niedersachsen)
  • Automatische Grundstückdaten
  • Einberechnung Ihrer zustehenden Freibeträge
  • Intuitive Bedienung & Hilfestellungen
  • Plausibilitätsprüfung während Eingabe
  • Versand zum Finanzamt (kein Elster notwendig)

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Häufig gestellte Fragen

Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf - wir finden sicherlich die Lösung.

Der Gesetzgeber hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Grundsteuergesetz geändert. Die Gesetzesänderung erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Mit der Steuererklärung werden die Daten, die für diese Neubewertung erforderlich sind, dem Finanzamt zur Verfügung gestellt.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern reicht es aus, dass nur ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner die Steuererklärung einreicht. Bei Grundstücken von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner erhält grundsätzlich auch nur ein Steuerpflichtiger das Informationsschreiben des Finanzamts.

Wird die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben, können damit zahlreiche Folgen verbunden sein. Neben einer einfachen Erinnerung an die Abgabe kann das Finanzamt auch bei einer Fristüberschreitung von nur einem Tag

  • eine Verspätungsgebühr (sog. „Verspätungszuschlag“) einfordern,
  • ein Bußgeldverfahren einleiten und hierdurch ein Bußgeld auferlegen,
  • in seltenen Fällen ein Strafverfahren einleiten oder
  • eine Steuerschätzung durchführen.

Wir empfehlen vor diesem Hintergrund dringend, die Abgabefrist einzuhalten.

Die neue Grundsteuer gilt erstmals ab dem 1.1.2025. Wegen der erheblichen Anzahl der Steuererklärungen, die bundesweit abgegeben werden müssen, ist bundeseinheitlich festgelegt, dass die Erklärungsabgabe bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 bzw. nach der Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 erfolgt. Das Finanzamt ermittelt auf Grundlage der Steuererklärung die für die Grundsteuer bedeutsamen Berechnungsgrundlagen und bildet daraus einen Sockelbetrag (Steuerdeutsch: „Grundsteuermessbetrag“).

Dieser Sockelbetrag wird dann mit dem individuellen Grundsteuertarif (Steuerdeutsch: „Grundsteuerhebesatz B“) multipliziert, wodurch sich die tatsächliche Grundsteuer errechnet.

Der o.g. Sockelbetrag wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst (z.B. Lage des Grundstücks, Durchschnittswerte der anderen Grundstücke in derselben Gemeinde, Wohnfläche und Nutzfläche).


12Grundsteuer.de ist ausschließlich für Grundstücke in Niedersachsen bestimmt. Der Wohnort des Eigentümers muss nicht in Niedersachsen liegen. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

Unser Service richtet sich ausschließlich an Privatpersonen (Verbraucher i.S.d. §13 BGB), die einfache Vermögensverhältnisse haben (z.B. Alleineigentümer oder gemeinsam mit Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner).

Bitte beachten Sie, dass Sie unseren Service nur nutzen können, wenn Ihr Grundstück lediglich ein Flurstück umfasst.

Legen Sie einfach risikofrei los und überzeugen Sie sich von der Einfachkeit unserer Lösung:

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12Grundsteuer.de übersendet die Steuererklärung elektronisch über die vom Finanzamt geforderte Elster-Schnittstelle.

Ohne Elster-Zugang: Für die Nutzung von 12Grundsteuer.de benötigen Sie keinen eigenen Elster-Zugang und auch kein entsprechendes Login-Zertifikat. 12Grundsteuer.de übernimmt für Sie die komplette Abwicklung.

Der Service von 12Grundsteuer.de besteht darin, dass ermöglicht wird, eine Grundsteuererklärung vorzubereiten und an das Finanzamt zu übersenden.

Im Rahmen der Vorbereitung werden alle Ihnen zustehenden Freibeträge und steuergünstige Umstände berücksichtigt. Zusätzlich ermittelt 12Grundsteuer.de automatisch alle erforderlichen Daten für Ihr Flurstück.

In verständlicher Sprache führt Sie 12Grundsteuer.de Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung. Es ist kein App-Download erforderlich. Starten Sie direkt in Ihrem Webbrowser. Die Übermittlung der fertigen Grundsteuererklärung zum zuständigen Finanzamt erfolgt ebenfalls automatisiert.

Der komplette Prozess von der Vorbereitung der Grundsteuererklärung bis einschließlich des elektronischen Versandes an das Finanzamt kostet nur 49 Euro (inkl. MwSt).

Einfacher geht es nicht.

Bei der Erstellung von 12Grundsteuer.de wurde auf eines viel Wert gelegt. Das Motto: Einfach, schnell und sicher. Sie werden intuitiv durch den Ablauf der Erklärungsvorbereitung geführt (am PC, Tablet oder Smartphone). So können Sie Ihre Grunsteuererklärung in kurzer Zeit selbst erledigen.

Garantiert ohne „Elster-Frust“ und ohne unverständliches Behördendeutsch. Sie brauchen keine Daten zu Ihrem Flurstück heraussuchen - das übernimmt 12Grundsteuer.de für Sie. Steuerliche Freibeträge werden durch den Online-Assistenten automatisch beachtet und in Ihre Grundsteuererklärung übernommen.

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